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    QUALIFIKATION

Tagespflegepersonen unterstützen und ergänzen die abgebenden Eltern in puncto Erziehung und Bildung. Um für Eltern eine den Kitas gleichwertigen Betreuung zu gewährleisten, gibt es konkrete gesetzliche Anforderungen sowohl an die Sachkompetenz der Tagespflegepersonen, als auch an Ihre Räumlichkeiten.

Grundsätzlich darf nicht ohne eine vom Jugendamt ausgestellte Pflegeerlaubnis betreut werden.

 

 

 

Um diese zu erhalten sind folgende Punkte zu erfüllen:

  • Grundqualifizierung nach dem Qualifizierungskonzept für Tagespflegepersonen in Baden Württemberg

  • Mehrmalige und regelmäßige Überprüfung der Räumlichkeiten

  • Aktueller Erste-Hilfe-Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

  • Führungszeugnisse aller im Haushalt lebenden Personen über 18 Jahre

  • Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • Infektionsschutzbelehrung

 

Zusätzlich sind jährliche pädagogische Weiterbildungen und die Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses alle 2 Jahre vorgeschrieben.

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